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Internetanbindung

„Im Kontext mit den Breitbandlinien der EU gilt eine Schule nur dann als versorgt, wenn neben der Schulverwaltung zumindest jede Klasse einer Schule dauerhaft über eine Datenversorgungsrate von mindestens 30 Mbit/s verfügt. Ausgegangen wird von der am Schulgebäude ankommenden Bandbreite.“

Quelle: https://www.atenekom.eu/fileadmin/user_upload/Dokumente/Bundesfoerderprogramm/170717_Informationen_Aufgreifschwelle_Schulen.pdf1

Für unsere Schule ergibt sich daraus eine erforderliche Bandbreite von der Anzahl der Räume multipliziert mit der in der „Aufgreifschwelle“ vorgesehenen Bandbreite von 30 Mbit/s pro Klassenraum (x Räume * 30 Mbit/s = y Mbit/s).

Sollte dadurch die Bandbreite von 1Gbit/s überschritten werden, beantragen wir die Buchung dieser Option in Anerkennung der Tatsache von ansonsten exorbitant steigenden Kosten. Die Breitbandlinie sagt nichts darüber aus, ob die vorgesehene Bandbreite symmetrisch zur Verfügung stehen muss. Bei Wahl eines deutlich günstigeren asymmetrischen Tarifes beantragen wir die höchste verfügbare Bandbreite im Upload. Der Auswahl eines Tarifs mit symmetrischer Bandbreite auf Glasfaserbasis (FTTH) ist aus unsrer Sicht der Vorzug zu geben.

Trägerseitig ist in diesem Kontext in Inanspruchnahme der Fördermittel des BMWI durch den Breitbandkoordinator/der Breitbandkoordinatorin des zuständigen Landkreises zu prüfen. Aufgrund der bereits gegebenen Förderung durch das BMWI ist eine Doppelförderung durch die Mittel des Digitalpakts ausgeschlossen.