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Medienentwicklungsplanung

Wenn der Träger aktiv in den Prozess der Medienentwicklungsplanung einsteigt, dann müssen die Schulen sich nicht mehr darum kümmern, Haushaltsmittel für die Ausstattung mit digitalen Geräten einzuwerben. Diese Haushaltsmittel stehen bereits über einen gewissen Zeitraum hinweg fest zur Verfügung.

Die Schulen müssen nicht mehr Angebote für das einholen, was sie sich wünschen – das macht der Träger entsprechend den pädagogischen Vorgaben - später im Prozess idealerweise auf Basis sich stetig entwickelnder Medienbildungskonzepte.

Bild von Gerd Altmann auf PixabayDer Träger stellt seinen Schulen im Rahmen seiner Medienentwicklungsplanung Menschen an die Seite, die sich um Pflege und Wartung der vorhandenen Geräte kümmern.

Der Schulträger wird aber auch im Rahmen von sogenannten Jahresinvestitionsgesprächen mit seinen Schulen gemeinsam die Anschaffungen des letzten Jahres und die der kommenden durchsprechen.

Ein Medienentwicklungsplan dient primär dem Schulträger dazu, seinen Ausstattungs-, Verwaltungs- und Supportaufgaben gemäß der jeweils gültigen Vereinbarungen mit dem zuständigen Bundesland gerecht zu werden.

Er garantiert den Schulen verlässliche Unterstützung bei auftretenden Hardware- und Netzwerkproblemen, schränkt u.U. aber die Auswahl von Soft- und Hardware zugunsten einer besseren Wartbarkeit etwas ein, wobei eine sich entwickelnde Medienentwicklungsplanung sich immer auch an die Bedürfnisse der Schulen anpassen wird.

Es ist aber etwas vollkommen anderes, innerhalb einer Trägerschaft z.B. drei verschiedene Betriebssystemplattformen für Tablets managen zu müssen als Schulen mit unterschiedlichen Roboterbausätzen zu bedenken. Das erste ist supporttechnisch nicht beherrschbar, das zweite für externe IT-Betreuung fast vernachlässigbar.

So einleuchtend dieser Umstand sein mag, so schwierig ist er in der Folge tatsächlich zu realisieren. Jeder Ruf nach „einheitlicher“ (und damit erst wartbarer) Ausstattung sieht unweigerlich ausschreibungsrechtliche Probleme (Stichwort: anbieterneutrale Ausschreibung) mit sich und ruft Kritiker auf den Plan, die „lobbyistische Einflussnahme“ über den Träger auf die Schulen wittern. Daher sind Gespräche und Austausch in jeder Phase einer Medienentwicklungsplanung unerlässlich.

Medienentwicklungsplanung ist folgerichtig zwar immer Aufgabe des Schulträgers, hat aber stets in enger Absprache mit den von ihm betreuten Schulen zu erfolgen (man kann es nicht oft genug wiederholen …), um Projektrisiken zu minimieren. Die Voraussetzungen für ein an einer Schule wirklich gelebtes Medienbildungskonzept sind durch einen vorhandenen Medienentwicklungsplan wesentlich besser. Zumindest in Niedersachsen sind Beratungsleistungen zur Erstellung eines Medienentwicklungsplan als „begleitende Maßnahmen“ zudem über den Digitalpakt förderfähig 1).

Wenn in einem Bereich die Medienentwicklungsplanung anläuft, sollten die Schulen ihrerseits bereit sein, sich an diesem Prozess zu beteiligen und ihn aufmerksam in der Presse verfolgen. Auch die Anwesenheit von Schulvertretern im Kultur- und Schulausschüssen schadet nicht.

1)
https://digitaleschule.niedersachsen.de/startseite/faqs/faqs_antragswesen/faqs-zum-antragswesen-179333.htm , Internetauftritt des niedersächsischen Kultusministeriums zum Digitalpakt, abgerufen am 22.8.2019