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Der Gemeinde- oder Kreisrat (in Städten: Stadtrat) ist das Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung und entscheidet über die Angelegenheiten der Kommune. Hauptorgan heißt praktisch: Der Gemeinde- oder Kreisrat hat das letzte Wort. In ihm sind gewählte Vertreter von Parteien Mitglied, die zu Fraktionen zusammengefasst sind. | Der Gemeinde- oder Kreisrat (in Städten: Stadtrat) ist das Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung und entscheidet über die Angelegenheiten der Kommune. Hauptorgan heißt praktisch: Der Gemeinde- oder Kreisrat hat das letzte Wort. In ihm sind gewählte Vertreter von Parteien Mitglied, die zu Fraktionen zusammengefasst sind. | ||
- | Aufgabe des Gemeinderates ist es, Vorlagen der Verwaltung und Anträge der Fraktionen zu beraten und zu beschließen. Außerdem kontrolliert der Gemeinderat die Verwaltung – zum Beispiel durch Anfragen. Im Haushaltsplans | + | Aufgabe des Gemeinderates ist es, Vorlagen der Verwaltung und Anträge der Fraktionen zu beraten und zu beschließen. Außerdem kontrolliert der Gemeinderat die Verwaltung – zum Beispiel durch Anfragen. Im Haushaltsplan |
In den Räten sitzen Menschen aus allen Bereichen der Bevölkerung. Die Ratsmitglieder sind im Prinzip nur ihrem Gewissen verpflichtet. Bei Themen, in denen sich Ratsmitglieder unsicher fühlen, werden sie sich auf Vorlagen aus der Verwaltung und den Fachausschüssen in ihren Entscheidungen verlassen. | In den Räten sitzen Menschen aus allen Bereichen der Bevölkerung. Die Ratsmitglieder sind im Prinzip nur ihrem Gewissen verpflichtet. Bei Themen, in denen sich Ratsmitglieder unsicher fühlen, werden sie sich auf Vorlagen aus der Verwaltung und den Fachausschüssen in ihren Entscheidungen verlassen. |