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Der Digitalpakt war eine schwere Geburt. Der hauptsächliche Streitpunkt bestand darin, dass der Bund durch die Zweckbindung der Fördermittel indirekt in Kultushoheit der Länder eingegriffen hat. Die Länder wollten in diesem für sie wichtigen Gestaltungsfeld jedoch möglichst autonom agieren, und konnten sich dabei auf Regelungen des Grundgesetzes berufen. Daher dauerte es mehrere Jahre, bis sich politisch eine Einigung erzielen ließ. | Der Digitalpakt war eine schwere Geburt. Der hauptsächliche Streitpunkt bestand darin, dass der Bund durch die Zweckbindung der Fördermittel indirekt in Kultushoheit der Länder eingegriffen hat. Die Länder wollten in diesem für sie wichtigen Gestaltungsfeld jedoch möglichst autonom agieren, und konnten sich dabei auf Regelungen des Grundgesetzes berufen. Daher dauerte es mehrere Jahre, bis sich politisch eine Einigung erzielen ließ. | ||
- | Die Länder erlebten und erleben bei der Gestaltung der ländereigenen Förderrichtlinien das gleiche Problem, jedoch mit getauschten Rollen. Diesmal ist das Autonomiebestreben auf Seiten den Kommunen, die mit den vom Bund durchgereichten Fördermitteln ihrerseits möglichst autonom umgehen möchten. | + | {{: |
Bei diesem formalen Kompetenzgerangel wird oft vergessen, dass der Digitalpakt ursprünglich inhaltlich motiviert war. Ausschlaggebend für die Ausgestaltung waren die Erfahrungen mit bisherigen kommunalen Investitionspaketen, | Bei diesem formalen Kompetenzgerangel wird oft vergessen, dass der Digitalpakt ursprünglich inhaltlich motiviert war. Ausschlaggebend für die Ausgestaltung waren die Erfahrungen mit bisherigen kommunalen Investitionspaketen, |