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 ==== Das Einmalfeuerwerk ==== ==== Das Einmalfeuerwerk ====
-Der Digitalpakt versteht sich bisher als eine einmalige Anschubfinanzierung. Durch die vorausgehenden Kapitel sollte deutlich geworden sein, dass ein kontinuierlicher Bedarf an finanziellen und personellen Ressourcen in den nächsten Jahren besteht. Mit einem isolierten politischen Zeichen ist es nicht getan. Es braucht eine konzeptionelle Verstetigung.+Der Digitalpakt versteht sich bisher als eine einmalige Anschubfinanzierung. Durch die vorausgehenden Kapitel sollte deutlich geworden sein, dass ein kontinuierlicher Bedarf an finanziellen und personellen Ressourcen in den nächsten Jahren besteht. Mit einem isolierten politischen Zeichen ist es nicht getan. Es braucht eine konzeptionelle Verstetigung. Diese deutet sich in den "[[politik:corona|Coronanachschlägen]]" zum Digitalpakt an.
  
 ==== Der alleingelassene Träger ==== ==== Der alleingelassene Träger ====
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 ==== Viel konzeptioneller Aufwand auch für Infrastruktur ==== ==== Viel konzeptioneller Aufwand auch für Infrastruktur ====
 Der Digitalpakt unterscheidet in der Bund-Länder-Vereinbarung nicht zwischen Infrastruktur und Endgeräten: Beides muss eine Schule in "technisch-pädagogischen Einsatzkonzepten" oder "Medienbildungskonzepten" begründen. Aber wie begründe ich die Notwendigkeit von Straßen und Schienen, wenn ich mich zwischen Orten mit Verkehrmitteln bewegen können will? Infrastruktur wird immer benötigt und ist in meinen Augen "pädagogikneutral". Spannend wird es eigentlich erst bei der Auswahl von Präsentationssystemen und Endgeräten - da sehe Schulen in der Pflicht, sich Gedanken zum Einsatz zu machen, damit sich die Geschichte der beamergestützten Whiteboardlösungen aus vorangegangenen Konjonkturpaketen nicht wiederholt. Und man hätte die Zeit, die der Aufbau von Infrastruktur benötigt, gut dafür nutzen können, um sich darum Gedanken zu machen. So sind die Schulen schon vorab dazu gezwungen. Meine Befürchtung geht dahin, dass nun Konzepte für den Leitzordner entstehen, die ähnlich wie Hygienepläne oder Methodenkonzepte in der Schule nicht gelebt werden können. Dazu bräuchte es prozessorientierte Ansätze und stetige vernetzte Weiterentwicklung - das Netz wird die nächsten Jahre auch nicht ruhen. Der Digitalpakt unterscheidet in der Bund-Länder-Vereinbarung nicht zwischen Infrastruktur und Endgeräten: Beides muss eine Schule in "technisch-pädagogischen Einsatzkonzepten" oder "Medienbildungskonzepten" begründen. Aber wie begründe ich die Notwendigkeit von Straßen und Schienen, wenn ich mich zwischen Orten mit Verkehrmitteln bewegen können will? Infrastruktur wird immer benötigt und ist in meinen Augen "pädagogikneutral". Spannend wird es eigentlich erst bei der Auswahl von Präsentationssystemen und Endgeräten - da sehe Schulen in der Pflicht, sich Gedanken zum Einsatz zu machen, damit sich die Geschichte der beamergestützten Whiteboardlösungen aus vorangegangenen Konjonkturpaketen nicht wiederholt. Und man hätte die Zeit, die der Aufbau von Infrastruktur benötigt, gut dafür nutzen können, um sich darum Gedanken zu machen. So sind die Schulen schon vorab dazu gezwungen. Meine Befürchtung geht dahin, dass nun Konzepte für den Leitzordner entstehen, die ähnlich wie Hygienepläne oder Methodenkonzepte in der Schule nicht gelebt werden können. Dazu bräuchte es prozessorientierte Ansätze und stetige vernetzte Weiterentwicklung - das Netz wird die nächsten Jahre auch nicht ruhen.
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