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politik:digitalpakt [2021/03/01 16:59] administratorpolitik:digitalpakt [2021/03/27 10:22] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 Die konkrete Umsetzung des Digitalpaktes regeln die Bundesländer in Förderrichtlinien, die ihrem Wesen nach jedoch der Bund-Länder-Vereinbarung entsprechen müssen. Dennoch lohnt sich immer ein Blick in die jeweils im eigenen Bundesland relevante Fassung, da dort immer auch eigene Schwerpunkte gesetzt werden.  Die konkrete Umsetzung des Digitalpaktes regeln die Bundesländer in Förderrichtlinien, die ihrem Wesen nach jedoch der Bund-Länder-Vereinbarung entsprechen müssen. Dennoch lohnt sich immer ein Blick in die jeweils im eigenen Bundesland relevante Fassung, da dort immer auch eigene Schwerpunkte gesetzt werden. 
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 +Während in Nordrhein-Westfalen etwa die Reihenfolge der Fördergegenstände verbindlich ist (vor dem Ausbau des WLAN muss die Netzwerkverkabelung realisiert sein), können in Niedersachsen die Fördergegenstände der Ziffern 2.1 - 2.5. voraussetzungslos beantragt werden. Im Zuge der Coronakrise ist das auch auf Endgeräte (Ziffer 2.6) erweitert worden.
  
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