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politik:digitalpakt [2021/03/01 16:49] administratorpolitik:digitalpakt [2021/03/27 10:22] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 ===== Der Digitalpakt ===== ===== Der Digitalpakt =====
-Nicht erst mit der KMK-Strategie "Bildung in der digitalen Welt" wurde klar, dass deutsche Schulen sowohl bei der Anbindung an das Internet als auch der Ausstattung mit digitalen Geräten im weltweiten Vergleich weit zurückliegen. Bei der sonstigen Gebäudeausstattung (z.B. Zustand der Toiletten und Dächer) sieht es bis heute teilweise nicht wesentlich besser aus. Die Schulträger stehen also vor einem immensen Investitionsstau. Durch die Aufteilung in personelle (Bundesland) und sächliche Ausstattung (Kommune) sowie das bestehende Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern bei der Finanzierung von Schulen ergaben sich weitere Herausforderungen. Der Bund wollte jedoch im Wissen um die Bedeutung digitaler Kompetenzen für den Standort Deutschland Abhilfe schaffen. Die Lösung bestand im sogenannten Digitalpakt: Der Bund wollte zunächst Geld, (was nicht im Haushalt vorgesehen war) auf einem Weg (für den es keine gesetzliche Grundlage gab) sachbezogen - d.h. mit konkreten Vorgaben - an die Länder weitergeben - ein in der Bundesrepublik historisch beispielloser Vorgang, der sich letztlich über Jahre hinzog. Schlussendlich passierte die notwendige Grundgesetzänderung den Bundesrat und es wurden in der Bund-Länder-Vereinbarung konkrete Fördergegenstände und -bedingungen formuliert ((https://www.bmbf.de/files/VV\_DigitalPaktSchule\_Web.pdf , Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024, abgerufen am 30.9.2019)). Wie bereits weiter oben angesprochen war die Pressedarstellung zu den Inhalten des Digitalpaktes denkbar misslungen, da hier zumindest im Bereich der Bildmaterials der Anschein erweckt wurde, dass u.a. Tablets förderfähig sind. Daher lohnt unbedingt ein Blick in die in der Bund-Länder-Vereinbarung festgeschrieben Fördergegenstände (§3 der Bund-Länder-Vereinbarung):+Nicht erst mit der KMK-Strategie "Bildung in der digitalen Welt" wurde klar, dass deutsche Schulen sowohl bei der Anbindung an das Internet als auch der Ausstattung mit digitalen Geräten im weltweiten Vergleich weit zurückliegen. Bei der sonstigen Gebäudeausstattung (z.B. Zustand der Toiletten und Dächer) sieht es bis heute teilweise nicht wesentlich besser aus. 
 +{{:politik:social-media-5187243_1920.png?direct&300 |Bild von Joseph Mucira auf Pixabay}}Die Schulträger stehen also vor einem immensen Investitionsstau. Durch die Aufteilung in personelle (Bundesland) und sächliche Ausstattung (Kommune) sowie das bestehende Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern bei der Finanzierung von Schulen ergaben sich weitere Herausforderungen. Der Bund wollte jedoch im Wissen um die Bedeutung digitaler Kompetenzen für den Standort Deutschland Abhilfe schaffen. Die Lösung bestand im sogenannten Digitalpakt: Der Bund wollte zunächst Geld, (was nicht im Haushalt vorgesehen war) auf einem Weg (für den es keine gesetzliche Grundlage gab) sachbezogen - d.h. mit konkreten Vorgaben - an die Länder weitergeben - ein in der Bundesrepublik historisch beispielloser Vorgang, der sich letztlich über Jahre hinzog. Schlussendlich passierte die notwendige Grundgesetzänderung den Bundesrat und es wurden in der Bund-Länder-Vereinbarung konkrete Fördergegenstände und -bedingungen formuliert ((https://www.bmbf.de/files/VV_DigitalPaktSchule_Web.pdf , Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024, abgerufen am 30.9.2019)). Wie bereits weiter oben angesprochen war die Pressedarstellung zu den Inhalten des Digitalpaktes denkbar misslungen, da hier zumindest im Bereich der Bildmaterials der Anschein erweckt wurde, dass u.a. Tablets förderfähig sind. Daher lohnt unbedingt ein Blick in die in der Bund-Länder-Vereinbarung festgeschrieben Fördergegenstände (§3 der Bund-Länder-Vereinbarung):
  
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 (§3, Abs. 1) An  Schulen  sind  folgende  Investitionen  (nach  Maßgabe  von  Absatz 4 einschließlich Planung,  Beschaffung,  Aufbau  und  Inbetriebnahme  bestehend  aus  Integration,  Umsetzung  und Installation) förderfähig: (§3, Abs. 1) An  Schulen  sind  folgende  Investitionen  (nach  Maßgabe  von  Absatz 4 einschließlich Planung,  Beschaffung,  Aufbau  und  Inbetriebnahme  bestehend  aus  Integration,  Umsetzung  und Installation) förderfähig:
-  - Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen +  - **Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung** in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen 
-  - schulisches WLAN +  - schulisches **WLAN** 
-  - Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen,    pädagogische    Kommunikations- und    Arbeitsplattformen,    Portale,   Cloudangebote),   soweit   sie   im   Vergleich   zu   bestehenden   Angeboten   pädagogische oder funktionale Vorteile bieten +  - Aufbau und Weiterentwicklung digitaler **Lehr-Lern-Infrastrukturen** (zum Beispiel Lernplattformen,    pädagogische    Kommunikations- und    Arbeitsplattformen,    Portale,   Cloudangebote),   soweit   sie   im   Vergleich   zu   bestehenden   Angeboten   pädagogische oder funktionale Vorteile bieten 
-  - Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule, mit  Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen +  - **Anzeige- und Interaktionsgeräte** (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule, mit  Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen 
-  - digitale   Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung +  - **digitale   Arbeitsgeräte**, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung 
-  - schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones), wenn+  - **schulgebundene mobile Endgeräte** (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones), wenn
       * die Schule über die Infrastruktur, die nach Satz 1 Nummer 1 und 2 förderfähig ist, verfügt oder diese durch den Schulträger beantragt ist und       * die Schule über die Infrastruktur, die nach Satz 1 Nummer 1 und 2 förderfähig ist, verfügt oder diese durch den Schulträger beantragt ist und
       * spezifische fachliche    oder    pädagogische    Anforderungen    solche    Geräte    erfordern  und  dies  im  technisch-pädagogischen  Einsatzkonzept  der  Schule  dargestellt ist und       * spezifische fachliche    oder    pädagogische    Anforderungen    solche    Geräte    erfordern  und  dies  im  technisch-pädagogischen  Einsatzkonzept  der  Schule  dargestellt ist und
       * bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen  die  Gesamtkosten für mobile  Endgeräte für allgemeinbildende Schulen    am Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule entweder       * bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen  die  Gesamtkosten für mobile  Endgeräte für allgemeinbildende Schulen    am Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule entweder
-          * 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder  +          * **20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens** für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder  
-          * 25 000 Euro je einzelner Schule oder beides nicht überschreiten((https://www.bmbf.de/files/VV_DigitalPaktSchule_Web.pdf , Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024, abgerufen am 30.9.2019))  +          * **25 000 Euro je einzelner Schule** oder beides nicht überschreiten((https://www.bmbf.de/files/VV_DigitalPaktSchule_Web.pdf , Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024, abgerufen am 30.9.2019))  
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 +Wenn man besonnen vorgeht, wird also ein Großteil des Geldes in Bereiche fließen, die unbedingte Voraussetzung für die Nutzung digitaler Endgeräte sind (LAN, WLAN) und die darüber hinaus zunächst nicht besonders supportaufwändig erscheinen. Das Problem werden hier eher die Planungskapazitäten der Träger sein. Bei bereits sehr gut ausgestatteten Schulen wird man andere Lösungen finden müssen, wie z.B. die Ersatzbeschaffung von Präsentationssystemen während der Laufzeit des Digitalpaktes - immerhin können bis ins Jahr 2023 Förderanträge gestellt werden.
  
 +Die konkrete Umsetzung des Digitalpaktes regeln die Bundesländer in Förderrichtlinien, die ihrem Wesen nach jedoch der Bund-Länder-Vereinbarung entsprechen müssen. Dennoch lohnt sich immer ein Blick in die jeweils im eigenen Bundesland relevante Fassung, da dort immer auch eigene Schwerpunkte gesetzt werden. 
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 +Während in Nordrhein-Westfalen etwa die Reihenfolge der Fördergegenstände verbindlich ist (vor dem Ausbau des WLAN muss die Netzwerkverkabelung realisiert sein), können in Niedersachsen die Fördergegenstände der Ziffern 2.1 - 2.5. voraussetzungslos beantragt werden. Im Zuge der Coronakrise ist das auch auf Endgeräte (Ziffer 2.6) erweitert worden.
  
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