Metainformationen zur Seite
  •  

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
politik:corona [2021/03/27 09:53] Maik Rieckenpolitik:corona [2021/03/27 10:55] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 4: Zeile 4:
 Einzelne Länder wie Niedersachsen ermöglichten durch eine Modifikation der landeseigenen Förderrichtlinie zum Digitalpakt [[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulerinnen_und_schuler_eltern/medienbildung/anschaffung-von-mobilen-endgeraten-zu-zeiten-von-schulschliessungen-vereinfacht-moglich-187336.html|eine vorzeitige Beschaffung der nun verstärkt in den Fokus geratenen Endgeräte]], die der eigentliche Digitalpakt nicht primär adressiert.  Einzelne Länder wie Niedersachsen ermöglichten durch eine Modifikation der landeseigenen Förderrichtlinie zum Digitalpakt [[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulerinnen_und_schuler_eltern/medienbildung/anschaffung-von-mobilen-endgeraten-zu-zeiten-von-schulschliessungen-vereinfacht-moglich-187336.html|eine vorzeitige Beschaffung der nun verstärkt in den Fokus geratenen Endgeräte]], die der eigentliche Digitalpakt nicht primär adressiert. 
  
-Die zusätzlichen Förderprogramme sollte möglichst unbürokratisch durch die Kommunen genutzt werden können, sodass für diese Gelder bestimmte Regularien des Digitalspakts entfielen - etwa die Forderung nach einem Medienbildungskonzept. Alle zusätzlichen Förderprogramme umfassten ein Finanzvolumen von 500 Millionen Euro, die wie die Gelder des Digitalpakts nach dem [[https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6nigsteiner_Schl%C3%BCssel|Königssteiner Schlüssel]] auf die Länder verteilt wurden. Diese verpflichteten sich zu einer Aufstockung von 10% aus Landesmitteln. +Die zusätzlichen Förderprogramme sollte möglichst unbürokratisch durch die Kommunen genutzt werden können, sodass für diese Gelder bestimmte Regularien des Digitalspakts entfielen - etwa die Forderung nach einem Medienbildungskonzept. Alle zusätzlichen Förderprogramme umfassten ein Finanzvolumen von 500 Millionen Euro, die wie die Gelder des Digitalpakts nach dem [[https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6nigsteiner_Schl%C3%BCssel|Königssteiner Schlüssel]] auf die Länder verteilt wurden. Diese verpflichteten sich zu einer Aufstockung von 10% aus Landesmitteln - bei jedem Förderprogramm
  
 Die Förderprogramme sind hier chronologisch abgehandelt. Die Benennung hier auf der Seite weicht bewusst von der jeweils offiziellen Bezeichnung ab, um zu beschreiben, was eigentlich hinter den Förderprogrammen steht.  Die Förderprogramme sind hier chronologisch abgehandelt. Die Benennung hier auf der Seite weicht bewusst von der jeweils offiziellen Bezeichnung ab, um zu beschreiben, was eigentlich hinter den Förderprogrammen steht. 
Zeile 40: Zeile 40:
  
 ==== Bewertung der Förderprogramme ==== ==== Bewertung der Förderprogramme ====
-Die Endgeräteförderung für benachteiligten Schüler:innen ("Digitalpakt 2") hat meines Erachtens zumindest für meine Region in Niedersachsen ganz gut geklappt. Das Nachsehen hatten vor allem kleine Träger, die nur kleine Stückzahlen ausgeschrieben hatten und vom Markt dadurch nachrangig bedient wurden. Das sieht sich teilweise bis heute hin.+Die Endgeräteförderung für benachteiligten Schüler:innen ("Digitalpakt 2") hat meines Erachtens zumindest für meine Region in Niedersachsen ganz gut geklappt. Das Nachsehen hatten vor allem kleine Träger, die nur geringe Stückzahlen ausgeschrieben hatten und vom Markt dadurch nachrangig bedient wurden. Das zieht sich teilweise bis heute hin.
  
 Die "Dienstgeräteförderung" ("Digitalpakt 3") für Lehrkräfte krankt an einer finanziell zu schwachen Hinterlegung. In der Regel kommen zwischen 370-500 Euro pro Gerät zusammen, was Qualität uns Auswahl an Geräten stark einschränkt. Dabei sollte man jedoch die breite Masse an Lehrkräften vor Augen halten, für die es u.U. das erste Gerät ist, was im unterrichtlichen Kontext zum Einsatz kommt. Sehr schräg ist, dass kommunale Träger durch die Hintertür Landespersonal ausstatten. Das sorgt für immense formale Unwägbarkeiten und ungeklärte Verantwortlichkeiten. Flexibilität bei Auslegung der Förderrichtlinie ist durch die "Aufsattlung auf den Digitalpakt" nur sehr begrenzt möglich. Die Bundesländer gehen damit sehr unterschiedlich um: [[https://www.km.bayern.de/download/23740_SoLe_neu.pdf|Bayern]] legt Landesmittel dazu und beschafft als Land die Geräte selbst, [[https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/zusatzvereinbarung-leihgeraete-fuer-lehrkraefte-startet/|Baden-Württemberg]] und auch Niedersachsen reichen lediglich die Bundesmittel an die Träger aufgestockt um den Landesanteil von 10% an die Träger durch. Die Frage nach dem Support bleibt in allen Fällen ungeklärt. Die "Dienstgeräteförderung" ("Digitalpakt 3") für Lehrkräfte krankt an einer finanziell zu schwachen Hinterlegung. In der Regel kommen zwischen 370-500 Euro pro Gerät zusammen, was Qualität uns Auswahl an Geräten stark einschränkt. Dabei sollte man jedoch die breite Masse an Lehrkräften vor Augen halten, für die es u.U. das erste Gerät ist, was im unterrichtlichen Kontext zum Einsatz kommt. Sehr schräg ist, dass kommunale Träger durch die Hintertür Landespersonal ausstatten. Das sorgt für immense formale Unwägbarkeiten und ungeklärte Verantwortlichkeiten. Flexibilität bei Auslegung der Förderrichtlinie ist durch die "Aufsattlung auf den Digitalpakt" nur sehr begrenzt möglich. Die Bundesländer gehen damit sehr unterschiedlich um: [[https://www.km.bayern.de/download/23740_SoLe_neu.pdf|Bayern]] legt Landesmittel dazu und beschafft als Land die Geräte selbst, [[https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/zusatzvereinbarung-leihgeraete-fuer-lehrkraefte-startet/|Baden-Württemberg]] und auch Niedersachsen reichen lediglich die Bundesmittel an die Träger aufgestockt um den Landesanteil von 10% an die Träger durch. Die Frage nach dem Support bleibt in allen Fällen ungeklärt.