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politik:corona [2021/03/27 09:35] – [Förderprogramm: Ausstattung der Schulträger mit Mitteln zur Administration] Maik Rieckenpolitik:corona [2021/03/27 10:55] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 Einzelne Länder wie Niedersachsen ermöglichten durch eine Modifikation der landeseigenen Förderrichtlinie zum Digitalpakt [[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulerinnen_und_schuler_eltern/medienbildung/anschaffung-von-mobilen-endgeraten-zu-zeiten-von-schulschliessungen-vereinfacht-moglich-187336.html|eine vorzeitige Beschaffung der nun verstärkt in den Fokus geratenen Endgeräte]], die der eigentliche Digitalpakt nicht primär adressiert.  Einzelne Länder wie Niedersachsen ermöglichten durch eine Modifikation der landeseigenen Förderrichtlinie zum Digitalpakt [[https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/schulerinnen_und_schuler_eltern/medienbildung/anschaffung-von-mobilen-endgeraten-zu-zeiten-von-schulschliessungen-vereinfacht-moglich-187336.html|eine vorzeitige Beschaffung der nun verstärkt in den Fokus geratenen Endgeräte]], die der eigentliche Digitalpakt nicht primär adressiert. 
  
-Die zusätzlichen Förderprogramme sollte möglichst unbürokratisch durch die Kommunen genutzt werden können, sodass für diese Gelder bestimmte Regularien des Digitalspakts entfielen - etwa die Forderung nach einem Medienbildungskonzept. Alle zusätzlichen Förderprogramme umfassten ein Finanzvolumen von 500 Millionen Euro, die wie die Gelder des Digitalpakts nach dem [[https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6nigsteiner_Schl%C3%BCssel|Königssteiner Schlüssel]] auf die Länder verteilt wurden. Diese verpflichteten sich zu einer Aufstockung von 10% aus Landesmitteln. +Die zusätzlichen Förderprogramme sollte möglichst unbürokratisch durch die Kommunen genutzt werden können, sodass für diese Gelder bestimmte Regularien des Digitalspakts entfielen - etwa die Forderung nach einem Medienbildungskonzept. Alle zusätzlichen Förderprogramme umfassten ein Finanzvolumen von 500 Millionen Euro, die wie die Gelder des Digitalpakts nach dem [[https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6nigsteiner_Schl%C3%BCssel|Königssteiner Schlüssel]] auf die Länder verteilt wurden. Diese verpflichteten sich zu einer Aufstockung von 10% aus Landesmitteln - bei jedem Förderprogramm
  
 Die Förderprogramme sind hier chronologisch abgehandelt. Die Benennung hier auf der Seite weicht bewusst von der jeweils offiziellen Bezeichnung ab, um zu beschreiben, was eigentlich hinter den Förderprogrammen steht.  Die Förderprogramme sind hier chronologisch abgehandelt. Die Benennung hier auf der Seite weicht bewusst von der jeweils offiziellen Bezeichnung ab, um zu beschreiben, was eigentlich hinter den Förderprogrammen steht. 
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-=== Förderprogramm: Ausstattung benachteiligter Schüler:innen mit Endgeräten ===+=== Förderprogramm: Ausstattung benachteiligter Schüler:innen mit Endgeräten ("Digitalpakt 2"===
  
 Der Bund hat dieses [[https://www.digitalpaktschule.de/de/corona-hilfe-ii-sofortprogramm-endgeraete-1762.php|Förderprogramm]] aufgelegt. Es addressierte Schüler:innen ohne geeignetes Arbeitsgerät im häuslichen Bereich. Rechtlich ist es als [[https://www.digitalpaktschule.de/files/Zusatzvereinbarung-web.pdf|Zusatzvereinbarung]] zum Digitalpakt konzipiert worden. Die Bundesländer haben eigene, landesbezogene Förderrichtlinien erarbeitet, die nur unwesentlich von den Bundesvorgaben abwichen. In Niedersachsen wurde zusätzlich zur Ausstattung mit Endgeräten die Beschaffung von Ausstattung zur Durchführung von Fernunterricht ermöglicht. Das Programm gilt mittlerweile als abgewickelt. Es gab vereinzelt Träger, die keine Mittel angerufen haben. Diese Mittel gingen zurück in einen großen Pool, aus dem dann Gelder an Träger aufgestockt werden konnten, die noch Verwendung dafür hatten. Der Bund hat dieses [[https://www.digitalpaktschule.de/de/corona-hilfe-ii-sofortprogramm-endgeraete-1762.php|Förderprogramm]] aufgelegt. Es addressierte Schüler:innen ohne geeignetes Arbeitsgerät im häuslichen Bereich. Rechtlich ist es als [[https://www.digitalpaktschule.de/files/Zusatzvereinbarung-web.pdf|Zusatzvereinbarung]] zum Digitalpakt konzipiert worden. Die Bundesländer haben eigene, landesbezogene Förderrichtlinien erarbeitet, die nur unwesentlich von den Bundesvorgaben abwichen. In Niedersachsen wurde zusätzlich zur Ausstattung mit Endgeräten die Beschaffung von Ausstattung zur Durchführung von Fernunterricht ermöglicht. Das Programm gilt mittlerweile als abgewickelt. Es gab vereinzelt Träger, die keine Mittel angerufen haben. Diese Mittel gingen zurück in einen großen Pool, aus dem dann Gelder an Träger aufgestockt werden konnten, die noch Verwendung dafür hatten.
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 Je nach gemeldetem Bedarf reichen die Fördergelder nicht für alle bedürftigen Schüler:innen - in Niedersachsen könnte dann aus Digitalpaktmitteln ergänzt werden - mit dem Damoklesschwert, dass dafür ein Medienbildungskonzept erstellt werden muss. Je nach gemeldetem Bedarf reichen die Fördergelder nicht für alle bedürftigen Schüler:innen - in Niedersachsen könnte dann aus Digitalpaktmitteln ergänzt werden - mit dem Damoklesschwert, dass dafür ein Medienbildungskonzept erstellt werden muss.
  
-=== Förderprogramm: Ausstattung von Schulen mit Endgeräten zum Verleih an Lehrkräfte ===+=== Förderprogramm: Ausstattung von Schulen mit Endgeräten zum Verleih an Lehrkräfte ("Digitalpakt 3"===
 In der Presse wurde leider der Eindruck erweckt, als ginge es bei diesem [[https://www.digitalpaktschule.de/de/corona-hilfe-iii-leihgeraete-fuer-lehrkraefte-1772.php|Förderprogramm]] um die Bereitstellung von Geräten für den dienstlichen Gebrauch durch Lehrkräfte. In einigen Bundesländern wie z.B. NRW [[https://datenschutz-schule.info/themen/dienstgeraete-fuer-lehrkraefte-umsetzung-der-richtlinie/dienstgeraete-fuer-lehrkraefte/|ist das auch tatsächlich so]].  In der Presse wurde leider der Eindruck erweckt, als ginge es bei diesem [[https://www.digitalpaktschule.de/de/corona-hilfe-iii-leihgeraete-fuer-lehrkraefte-1772.php|Förderprogramm]] um die Bereitstellung von Geräten für den dienstlichen Gebrauch durch Lehrkräfte. In einigen Bundesländern wie z.B. NRW [[https://datenschutz-schule.info/themen/dienstgeraete-fuer-lehrkraefte-umsetzung-der-richtlinie/dienstgeraete-fuer-lehrkraefte/|ist das auch tatsächlich so]]. 
  
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 Das sorgt insgesamt in der Fläche für Verwirrung: Lehrkräfte brauchen Geräte, mit denen sie möglichst offen und frei arbeiten können. Die Verarbeitung dienstlicher Daten wie z.B. Noten, Adressen, Klassenlisten etc. erfordert jedoch eine möglichst geschlossene, intervenierbare Konfiguration. Eine Lösung liegt aus meiner Sicht darin, die Verarbeitung jedweder dienstlicher Daten auf einem Endgerät zu untersagen und stattdessen webbasierte Landesumgebungen dafür zu schaffen, auf die über eine verschlüsselte Verbindung per Browser zugegriffen werden kann. Dies käme den tatsächlichen Anforderungen an Geräte für Lehrkräfte aus meiner Sicht am nächsten. Das sorgt insgesamt in der Fläche für Verwirrung: Lehrkräfte brauchen Geräte, mit denen sie möglichst offen und frei arbeiten können. Die Verarbeitung dienstlicher Daten wie z.B. Noten, Adressen, Klassenlisten etc. erfordert jedoch eine möglichst geschlossene, intervenierbare Konfiguration. Eine Lösung liegt aus meiner Sicht darin, die Verarbeitung jedweder dienstlicher Daten auf einem Endgerät zu untersagen und stattdessen webbasierte Landesumgebungen dafür zu schaffen, auf die über eine verschlüsselte Verbindung per Browser zugegriffen werden kann. Dies käme den tatsächlichen Anforderungen an Geräte für Lehrkräfte aus meiner Sicht am nächsten.
  
-=== Förderprogramm: Ausstattung der Schulträger mit Mitteln zur Administration ===+=== Förderprogramm: Ausstattung der Schulträger mit Mitteln zur Administration ("Digitalpakt 4"===
 Das vorerst aktuellste Förderprogramm [[https://www.digitalpaktschule.de/de/corona-hilfe-ii-administration-1768.php|adressiert die Administration]] der durch den Digitalpakt insgesamt aufwachsenden digitalen Infrastruktur an den Schulen. Bisher liegt eine Bund-Länder-Vereinbarung vor. Die länderspezifische Umsetzung in Form von Landesrichtlinien ist jetzt im März 2021 noch nicht sehr weit fortgeschritten. Hier gilt es noch abzuwarten, wie sich in konkreten Ausgestaltungen entwickeln. Denkbar erscheint mir die Förderung von Lohn- und Ausbildungskosten von trägereigenem Supportpersonal oder die Finanzierung von unterstützenden Systemen zur Verwaltung von Rechner- und Tabletpools ([[https://de.wikipedia.org/wiki/Mobile-Device-Management|MDM-Systeme]]). Bis sind das jedoch Spekulationen. Das vorerst aktuellste Förderprogramm [[https://www.digitalpaktschule.de/de/corona-hilfe-ii-administration-1768.php|adressiert die Administration]] der durch den Digitalpakt insgesamt aufwachsenden digitalen Infrastruktur an den Schulen. Bisher liegt eine Bund-Länder-Vereinbarung vor. Die länderspezifische Umsetzung in Form von Landesrichtlinien ist jetzt im März 2021 noch nicht sehr weit fortgeschritten. Hier gilt es noch abzuwarten, wie sich in konkreten Ausgestaltungen entwickeln. Denkbar erscheint mir die Förderung von Lohn- und Ausbildungskosten von trägereigenem Supportpersonal oder die Finanzierung von unterstützenden Systemen zur Verwaltung von Rechner- und Tabletpools ([[https://de.wikipedia.org/wiki/Mobile-Device-Management|MDM-Systeme]]). Bis sind das jedoch Spekulationen.
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 +==== Bewertung der Förderprogramme ====
 +Die Endgeräteförderung für benachteiligten Schüler:innen ("Digitalpakt 2") hat meines Erachtens zumindest für meine Region in Niedersachsen ganz gut geklappt. Das Nachsehen hatten vor allem kleine Träger, die nur geringe Stückzahlen ausgeschrieben hatten und vom Markt dadurch nachrangig bedient wurden. Das zieht sich teilweise bis heute hin.
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 +Die "Dienstgeräteförderung" ("Digitalpakt 3") für Lehrkräfte krankt an einer finanziell zu schwachen Hinterlegung. In der Regel kommen zwischen 370-500 Euro pro Gerät zusammen, was Qualität uns Auswahl an Geräten stark einschränkt. Dabei sollte man jedoch die breite Masse an Lehrkräften vor Augen halten, für die es u.U. das erste Gerät ist, was im unterrichtlichen Kontext zum Einsatz kommt. Sehr schräg ist, dass kommunale Träger durch die Hintertür Landespersonal ausstatten. Das sorgt für immense formale Unwägbarkeiten und ungeklärte Verantwortlichkeiten. Flexibilität bei Auslegung der Förderrichtlinie ist durch die "Aufsattlung auf den Digitalpakt" nur sehr begrenzt möglich. Die Bundesländer gehen damit sehr unterschiedlich um: [[https://www.km.bayern.de/download/23740_SoLe_neu.pdf|Bayern]] legt Landesmittel dazu und beschafft als Land die Geräte selbst, [[https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/zusatzvereinbarung-leihgeraete-fuer-lehrkraefte-startet/|Baden-Württemberg]] und auch Niedersachsen reichen lediglich die Bundesmittel an die Träger aufgestockt um den Landesanteil von 10% an die Träger durch. Die Frage nach dem Support bleibt in allen Fällen ungeklärt.
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 +Die "Administrationsbeihilfen" ("Digitalpakt 4") sind bitter nötig, dürfen aber aus meiner Sicht keine Einmalförderung bleiben. Die Gerätepools und Netze an den Schulen werden dauerhaft wachsen und bedürfen daher der fachkundigen Betreuung.
  
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