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"Coronanachschläge" zum Digitalpakt

Die Coronakrise zwang Bund und Länder zur einer schnellen Reaktion auf den nun eingeschränkten Schulbetrieb. Daraus erwuchsen drei weitere Förderprogramme im rechtlichen Kontext des Digitalpaktes.

Einzelne Länder wie Niedersachsen ermöglichten durch eine Modifikation der landeseigenen Förderrichtlinie zum Digitalpakt eine Beschaffung der nun verstärkt in den Fokus geratenen Endgeräte, die der eigentliche Digitalpakt nicht primär adressiert.

Die zusätzlichen Förderprogramme sollte möglichst unbürokratisch durch die Kommunen genutzt werden können, sodass für diese Gelder bestimmte Regularien des Digitalspakts entfielen - etwa die Forderung nach einem Medienbildungskonzept. Alle zusätzlichen Förderprogramme umfassten ein Finanzvolumen von 500 Millionen Euro, die wie die Gelder des Digitalpakts nach dem Königssteiner Schlüssel auf die Länder verteilt wurden. Diese verpflichteten sich zu einer Aufstockung von 10% aus Landesmitteln.

Die Förderprogramme sind hier chronologisch abgehandelt.

Modifikation Digitalpakt zur vorgezogenen Beschaffung von Endgeräten - nur Niedersachsen

Förderprogramm: Ausstattung benachteiligter Schüler:innen mit Endgeräten

Förderprogramm: Ausstattung von Schulen mit Endgeräten zum Verleih an Lehrkräfte

Förderprogramm: Ausstattung der Schulträger mit Mitteln zur Administration